Axel Neumann

Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister

Ilfeld  -  Goslar  -  Nordhausen  -  Blankenburg

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Informationen, Tips und Tricks geben wir Ihnen Hier...



Harzblick 2

99768 Ilfeld

   

Tel:    036331 - 4 62 11

Fax::  036331 - 4 62 18


Ab 17.1.2022:

Mo- Fr :  17 bis 18  Uhr 

Oder nach Vereinbarung

Axel Neumann

Ofenbaumeister und Fliesenlegermeister


www.ofenbau-neumann.de


aneu1000@aol.com

Ofen-Aktion: Lassen Sie Ihren Ofen  von uns überprüfen  und reinigen.  Wir haben für Sie  tolle Angebote  zum Austausch Ihres Heizeinsatzes. Dann erfüllen Sie alle Forderungen der neuen  Verordnungen. Ofenbau Neumann - Datenschutzerklärung E-Mail: aneu1000@aol.com E-Mail: aneu1000@aol.com

Was Sie beachten sollten !

Wichtige Hinweise zur Planung und zum

Bau eines Kamins oder Kachelofens


Werter Kaminfreund, werter Architekt und Planer


Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für viele neugebaute Kamine und Kachelöfen. Versuchen Sie bitte, folgende grundlegenden Hinweise zu beachten. Ihre Anlage könnte allerdings von diesen Standardmaßen abweichen. Lassen Sie uns vorher über Ihr Projekt sprechen und eventuelle Änderungen rechtzeitig festlegen. 


(Alle Angaben ohne Gewähr)

Bezirksschornsteinfeger:


Ihr Kamin oder Kachelofen ist eine Feuerstätte. Feuerstätten müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister gemeldet und genehmigt werden. Der Schornsteinfeger ist für unser Gewerk der „Gott in Schwarz" und entscheidet grundsätzlich über die Möglichkeiten und über bauliche bzw. brandschutztechnische Forderungen des Kamin oder Kachelofens.


Er kontrolliert die Verbrennungsluftversorgung, die Brandsicherheit und die Möglichkeiten und Bestimmungen für den Anschluss der Kamine und Öfen an den Schornstein. Ihr Schornsteinfegermeister hat die Befugnis erhöhte Anforderungen zu stellen, einen Fachbetriebsnachweis des Kaminbauers zu fordern oder Anlagen zu sperren, die nicht den Regeln entsprechen.


Der Schornsteinfeger ist der gesetzliche Vertreter der unteren Bauaufsicht und aus diesem Grund sollte man es sich mit diesen Gesetzeshütern auf keinen Fall verscherzen. Ein freundliches Miteinander bringt uns alle weiter.

Verbrennungsluft:


Ist der Aufstellraum zu klein, haben Sie eine Abluftanlage ( z.B. Dunstabzug ) bauen Sie ein Niedrigenergiehaus oder haben Sie besonders dichte Fenster und Türen so könnte Ihr Kamin oder Kachelofen später nicht richtig funktionieren.


Wenn die Verbrennungsluft für den Kamin nicht ausreicht oder sogar vom Kamineinsatzhersteller vorgeschrieben ist, dann muß eine Verbrennungsluftleitung mit 150 mm Durchmesser eingebaut werden. Hierzu erklären wir Ihnen gern die Möglichkeiten.


Wir als Handwerksmeisterbetrieb sind für die gestalterischen Möglichkeiten aber auch die handwerkliche Ausführung verantwortlich.


Hierbei geben wir folgende Empfehlungen:


Untergrund:

Der Untergrund muß tragfähig sein. Das bedeutet, dass weder Wärmedämmung, noch Fußbodenheizung oder anderes im Fundament des Kamins sein dürfen. Hierzu wird ein gesondertes Betonfundament auf die Rohdecke aufgebracht. Man kann zum Beispiel mit Gasbetonsteinen abstecken, entsprechend dem Grundriss des geplanten Kamins. Nachdem der Estrich eingebracht wurde, können die Steine entfernt und die Fläche durch Betonestrich aufgefüllt werden. Der Vorteil ist, dass die Bewegungsfuge innerhalb des Kaminsockels verläuft.


Schornstein:


Wir empfehlen als Schornstein einen Isolierschornstein (z.B. Fabr. Schiedel oder Plewa o.a.) mit einem Innendurchmesser von 200 mm


Mehr Informationen erhalten Sie hier...


Das Einbaumaß für den Rauchrohranschluß ( 200 mm; 87° Eintritt ) sollte von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Rauchrohreintritt    1,60 m ( bzw. 1,80m bis Oberkante) betragen.


Für diese Maße sind die meisten Kamineinsätze lieferbar. Bei kleineren oder größeren Einsätzen können diese Angaben erheblich variieren. Fragen Sie uns vorher nach den Maßen für Ihren geplanten Kamin oder Kachelofen.